Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz Novellierung des Heimgesetzes
Meldung von: FDP Bezirksfraktion Altona
14.06.2009 -
Früher nannte man es kurz Heimgesetz – und meinte damit die Gesetzgebung für Wohn- und Betreuungsformen meist älterer betreuungsbedürftiger Menschen.
Infolge der Föderalismusreform liegt seit 2006 die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Heimrechts bei den Bundesländern. Hamburg strebt zur Zeit eine Novellierung an.
Im Entwurf, der jetzt auch von den Bezirksversammlungen diskutiert wird, ist der Begriff des „Betreuten Wohnens“ zugunsten von „Servicewohnanlagen“ verlassen worden.
Der Begriff „Betreutes Wohnen“ war kein geschützter Begriff, der aber bei den Menschen nicht immer zutreffende Vorstellungen von betreut und beschützt sein ausgelöst hat.
Der Gesetzgeber hat aber für die neuen Servicewohnanlagen bestimmte Anforderungen formuliert, die bestimmte entgeltliche Dienstleistungen beinhalten sollen. Dazu zählt eine Notrufanlage. Dies wird im Gesetz so formuliert:
„Eine Servicewohnanlage darf nur betrieben werden, wenn in jeder Wohnung die technischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme einer Notrufanlage ...
vorgehalten werden.
Eine Notrufanlage in jeder betreuten Wohnung wurde von mir als Gesundheitspolitikerin der FDP schon weit früher gefordert. Es sei an den Todesfall in einer betreuten Wohnanlage erinnert, wo zwar eine Notrufanlage bestand, diese aber abgeschaltet war.
Daher erschien uns die jetzige gesetzliche Vorlage nicht ausreichend.
Wir wollen in jeder Wohnung nicht nur funktionstüchtige Notrufanlagen installieren, sondern auch eine ständige Betriebsbereitschaft über 24 Stunden sicherstellen. Dieser Antrag wurde von den übrigen Fraktionen im Gesundheits- und Sozialausschuss der Bezirksversammlung Altona übernommen und in einen von der CDU/GAL gemeinsam formulierten umfangreicheren Antrag zur Gesetzesänderung mit eingebracht.
Ich hoffe als Mitglied der FDP-Fraktion der Bezirksversammlung Altona und stellvertretende Vorsitzende des Gesundheits- und Sozialausschusses, dass dieser gemeinsame Beschluss des Gesundheits- und Sozialausschusses von der Bezirksversammlung angenommen wird und Eingang in das endgültige Gesetz findet, damit ältere bzw. betreuungsbedürftige Menschen in diesen Wohnanlagen ein berechtigtes Sicherheitsgefühl haben dürfen.
Dr. med. Brigitte Mahn
Abgeordnete der FDP Bezirksversammlung Altona