Das neue Wahlrecht – für die Bezirksversammlungen nur eine Scheinlösung!

Meldung von: FDP Bezirksfraktion Altona

11.06.2009 - 

Durch die geplante Verfassungsänderung soll das Hamburger Wahlrecht erneut geändert werden können. Die FDP Altona begrüßt die Initiative, die in jedem Fall zu mehr Einfluss der Bürger auf die Besetzung der Bürgerschaft führen wird. Die geplanten Änderungen für die Wahl der Bezirksversammlungen sind jedoch nur scheinbare Verbesserungen.

Die große Verwaltungsreform der CDU Alleinregierung hat die Selbständigkeit der Bezirksverwaltungen weiter beschränkt. Die formalen Aufwertungen werden durch die weiterhin möglichen und auch realen Eingriffe der Bürgerschaft und des Senats in Bezirksangelegenheiten entwertet. Die Forderung der FDP, dass die Bezirke mit ihren Rechten und Pflichten in der Hamburger Verfassung verankert werden, ist weiterhin nicht erfüllt. Erst kürzlich wurde vom Senat versucht, im Rahmen der Einführung des Neuen Haushaltswesen Hamburg (NHH) die Bezirke deutlich unselbständiger zu machen. Der Vorgang ruht derzeit.

Zum geplanten Wahlrecht für die Bezirksversammlungen sagt Lorenz Flemming, der Bezirksvorsitzende der FDP in Altona: „Insbesondere sind es zwei Punkte, die deutlich machen, dass es sich um eine Scheinreform handelt. Zum einen wird wieder an eine Hürde, nun einer 3-Prozent-Hürde, gearbeitet. Die Begründungen sind fadenscheinig, denn bereits bei der letzten Wahl wurde deutlich, dass über die Direktmandate sogar Einzelbewerber den Einzug in die BV schaffen können. Das Argument des Schutzes vor Extremisten zieht also nicht. Deshalb weg mit der Klausel.

Die Verbindung der Bezirkswahl mit der Europawahl ist aus Flächenländern übernommen. In Hamburg führt sie dazu, dass die Wahlen für zwei „Parlamente“ zusammengelegt werden, die beide in hohem Maße beschränkte Rechte haben. Der Bürger hat die Mängel längst erkannt und geht nicht wählen. Nicht das Wahlrecht oder der Termin sind das Problem, sondern die mangelnde Kompetenz der Europaabgeordneten und der Bezirksabgeordneten.

Das Bosseln am Wahlrecht bleibt eine Scheinlösung!“