Den inneren Zusammenhalt des Geschäftszentrums Rissen nicht schwächen!

Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Am 6. September 2018 hat der Planungsausschuss die Drucksache 20-3825 beschlossen. Der Beschluss wurde von der Bezirksversammlung am 28. September desselben Jahres bestätigt. Die damals vom Bezirksamt vorgelegte Beschlussempfehlung wurde mit der Mitteilungsdrucksache 20-4463 vom Amt wieder zurückgenommen oder deutlich eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund macht es nicht viel Sinn, der Öffentlichkeit gegenüber an dem Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan Rissen 53 festzuhalten, ohne in erhebliche Begründungsnot zu geraten.

Die FDP Fraktion stellt daher den folgenden Antrag:
Die Bezirksversammlung nimmt mit dem Antragsteller des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rissen 53 Gespräche auf, um zu einer verträglichen Lösung für die weitere Entwicklung des Grundstücks an der Blankeneser Landstraße 252 zu kommen.
Ziel dieser Gespräche ist es, die geplante gemischte Bebauung mit einem Aldi-Markt und Wohnungen abzuwenden. Der Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Rissen 53 soll aufgehoben werden.

Lesen Sie den Antrag hier: 20-4561 Antrag Geschäftszentrums Rissen nicht schwächen (002)